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Rauchwarnmelder

Viele Statistiken be­le­gen, wie wichtig Rauchwarnmelder und Rauchmelder sind: Wussten Sie, dass jähr­lich in Deutschland circa 200.000 Brände aus­bre­chen. Dabei sind vor allem in Privat­haus­halten sehr häu­fig tech­ni­sche Defekte von äl­te­ren Elektro­geräten oder Mehr­fach­steck­dosen die Brand­aus­löser. Als erfahrene Elektriker sor­gen wir gern für die Installation und die Wartung Ihrer Rauch­melder, Rauch­warn­melder und Brand­melde­anlagen in Dinslaken.

Rauchwarnmelder der Marke Gira an Zimmerdecke, umgeben von aufsteigendem Rauch, warnt vor Brandgefahr.

Rauchmelder oder Rauch­warnmelder - was ist der Unterschied?

Die Begriffe Rauchmelder und Rauchwarnmelder wer­den um­gangs­sprach­lich syn­onym ver­wen­det. Es gibt je­doch einen deut­li­chen Unterschied in Ihrer Funktion den wir Ihnen an die­ser Stelle gern er­läu­tern möchten.

Rauchmelder oder Rauchwarnmelder - was ist besser?

Da Brand­rauch be­reits nach we­ni­gen Atem­zü­gen zu Be­wusst­lo­sig­keit füh­ren kann, bie­tet ein Funk­rauch­mel­der mit einer Brand­schutz­an­la­ge oder ein um­fas­sen­des Rauch­mel­de­sys­tem deut­lich mehr Si­cher­heit ge­gen­über einem ein­fa­chen Rauch­warn­mel­der. Al­lei­ne schon aus dem Grund, weil da­druch ja auch di­rekt die Feu­er­wehr in­for­miert wer­den kann. In Pri­vat­ge­bäu­den wer­den heut­zu­ta­ge je­doch über­wie­gend Rauch­warn­mel­der installiert.

Wenn Sie mehr Si­cher­heit wün­schen, aber keine Brand­schutz­an­la­ge in­stal­lie­ren wol­len, dann bie­ten sich mo­der­ne Rauch­warn­mel­der an, die Alarm­si­gna­le auch auf ver­schie­de­ne Smart­phones sen­den kön­nen. Au­ßer­dem las­sen sich be­stimm­te Rauch­warn­mel­der in ein be­stehen­des Smart Home-​System ein­bin­den. Damit kön­nen bei einem Brand vor­de­fi­nier­te Sze­nen aus­ge­löst wer­den, wie zum Bei­spiel das Hoch­fah­ren der Roll­la­den, um Flucht­mög­lich­kei­ten zu er­öff­nen, wäh­rend das Licht schnell hoch- und run­ter­ge­dimmt wird, um einen Alarm anzuzeigen.

Weißer Rauchwarnmelder von Gira mit LED-Ring und Lüftungsschlitzen, an einer Zimmerdecke montiert.

In welchen Bundesländern ist die Installation von Rauch­warn­meldern Pflicht?

Die In­stal­la­ti­on von Rauch­warn­mel­dern in Neu­bau­ten ist über­all in Deutsch­land Pflicht. In Be­stands­bau­ten be­steht die Pflicht für alle Bun­des­län­der außer dem Saar­land und Sach­sen. Trotz­dem soll­te na­tür­lich der Si­cher­heits­ge­dan­ke über­wie­gen, denn ist in den al­ler­meis­ten Fäl­len sinn­voll Rauch­warn­mel­der zu installieren.

Wer ist für Anschaffung und Installation von Rauch­warn­meldern zuständig?

Für die Mon­ta­ge von Rauch­warn­mel­dern ist in der Regel der Ei­gen­tü­mer / Ver­mie­ter zu­stän­dig. Diese Re­ge­lung gilt in allen Bun­des­län­dern, außer Mecklenburg-​Vorpommern, wo der Mie­ter zu­stän­dig ist.

Wer ist für die Überprüfung von Rauchwarnmeldern zuständig?

Die Zu­stän­dig­keit für die War­tung von Rauch­warn­mel­dern ist in Deutsch­land un­ter­schied­lich und va­ri­iert je nach Bundesland.

In die­sen Bundesländern fällt die Zuständigkeit auf den Mieter, wenn es nicht an­ders im Mietvertrag ge­re­gelt wurde:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein

In die­sen Bundesländern fällt die Zuständigkeit auf den Vermieter, wenn es nicht an­ders im Mietvertrag ge­re­gelt wurde:

  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern.
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Wann müssen Rauch­warnmelder ausgetauscht werden?

Nach zehn Jah­ren müs­sen Rauch­warn­mel­der ver­pflich­tend aus­ge­tauscht wer­den. Das ist den meis­ten Men­schen nicht be­kannt. Aber warum ist das so? Viele den­ken, dass die nicht aus­tausch­bare 10-​Jahres-​Batterie, die in den meis­ten Rauchwarn­meldern ver­baut ist, der Grund dafür ist. Aber selbst wenn diese noch hält, kann der Rauch­warn­mel­der nach so einer Zeit­span­ne un­brauch­bar ge­wor­den sein. Em­pfindliche elek­tronische Bau­teile in­ner­halb des Ge­räts un­ter­lie­gen einem Alterungs­prozess, der nach zehn Jah­ren die Funk­tionalität be­ein­trächtigen kann.

In welchen Räumen müssen Rauch­warnmelder angebracht werden?

In wel­chen Räu­men Rauch­warn­melder in­stal­liert wer­den müs­sen, ist je nach Bun­des­land un­ter­schied­lich ge­re­gelt. Die For­mulie­run­gen unter­schei­den sich je­doch nur gering­fügig. Über­greifend lässt sich fol­gen­des zusammen­fassen:

Je­weils ein Rauch­warn­melder für jedes Schlaf­zimmer und Kinder­zimmer sowie für alle Flure, die als Flucht-​ oder Rettungs­weg die­nen oder zu Auf­enthalts­räumen füh­ren. Teils wer­den Rauch­warn­melder für alle Auf­enthalts­räume gefordert.

Wartung und Überprüfung von Rauchmeldern

Bei einer War­tung han­delt es sich um eine vor­sorg­li­che Maß­nah­me, die einen mög­li­chen Aus­fall der Rauch­mel­der ver­hin­dern soll. Wie häu­fig eine Über­prü­fung durch­ge­führt wer­den muss, kön­nen Sie der Be­die­nungs­an­lei­tung des Rauch­mel­ders ent­neh­men - in der Regel ist von einer War­tung pro Jahr aus­zu­ge­hen. Ein ein­fa­ches Nach­se­hen, ob die Bat­te­rie leer ist und der Rauch­mel­der noch blinkt, reicht dafür nicht aus.

Es ist emp­feh­lens­wert, diese le­bens­wich­ti­ge Über­prü­fung jähr­lich von einem Fach­be­trieb durch­füh­ren zu las­sen. Ein Fach­mann weiß, auf wel­che Aspek­te zu ach­ten ist und hat dar­über hin­aus die Mög­lich­keit, einen Feuer-​ bzw. Rauch­alarm zu si­mu­lie­ren, um das Gerät kor­rekt und re­a­li­täts­nah zu testen.

Rauchwarnmelder an Zimmerdecke wird mit einer Teleskopstange und Prüfgerät zur Wartung oder Überprüfung getestet.
Das Gerät wird über den Rauch­warn­melder ge­stülpt und dann wird Test­rauch ein­geleitet, um zu sehen, ob der Mel­der kor­rekt auslöst.

Zu­stän­dig für die Kon­trol­le und re­gel­mä­ßi­ge War­tung der Rauch­mel­der ist - in aller Regel - der Haus- oder Woh­nungs­ei­gen­tü­mer; er kann diese Ver­ant­wor­tung je­doch - so­fern vor­han­den - auf den Mie­ter über­tra­gen. Die je­weils ver­ant­wort­li­che Per­son haf­tet, wenn bei einem Brand oder bei Rauch­ent­wick­lung der Rauch­mel­der sei­nen Dienst ver­sagt. Aus­nah­me: Es kann die re­gel­mä­ßi­ge Prü­fung durch einen Fach­be­trieb nach­ge­wie­sen werden.

Worauf sollte ich beim Kauf eines Rauch­warnmelder achten?

Beim Kauf soll­ten Sie auf Fol­gen­des achten:

  • das VdS-​Prüfzeichen
  • das CE-​Zeichen (zu­züg­lich der Pro­dukt­norm EN 14604)
  • das Qua­li­täts­zei­chen "Q"
  • das Kriwan-​Logo

Die­se Pro­dukt­zei­chen ga­ran­tie­ren Ihnen eine ge­prüf­te Si­cher­heit des Gerätes.

Die An­zahl der be­nö­tig­ten Rauch­mel­der hängt von der Wohn­flä­che und der An­zahl der Räume ab. In­stal­liert wer­den Rauch­mel­der in der Regel in Schlaf-​ und Kin­der­zim­mern, Flu­ren und Trep­pen­häu­sern sowie Wohn- und Ar­beits­zim­mern. Im Ba­de­zim­mer und in der Küche wer­den im Re­gel­fall keine Rauch­mel­der in­stal­liert, da viele Mo­del­le nicht zwi­schen Was­ser­dampf und einem durch Feuer aus­ge­lös­ten Rauch un­ter­schei­den kön­nen. Für diese Räume kön­nen Sie sich je­doch Hit­ze­sen­so­ren kau­fen. Diese schla­gen an, wenn der be­tref­fen­de Raum zu heiß wird.

Bei der Mon­ta­ge soll­ten Sie auf Fol­gen­des achten:

  • Der Rauch­mel­der soll­te an der Zim­mer­de­cke mon­tiert wer­den, da Rauch zu­nächst an die Decke steigt, bevor er sich im gan­zen Raum verteilt.
  • Aus­nah­me bil­det eine De­cken­be­schaf­fen­heit, die eine ord­nungs­ge­mä­ße Be­fes­ti­gung nicht zu­lässt - in die­sem Fall kann der Rauch­mel­der an der län­ge­ren Wand an­ge­bracht werden.
  • In der Mitte des Rau­mes ist der ide­a­le Mon­ta­ge­punkt, die Wände soll­ten dabei mind. 50 cm ent­fernt sein.
  • Bei Dach­schrä­gen soll­te ein An­brin­gungs­ab­stand von ca. 30 cm - 50 cm zur Dach­spit­ze ein­ge­hal­ten werden.
  • Ist der Raum grö­ßer als 60 m², muss ein wei­te­rer Rauch­mel­der in­stal­liert werden.
  • Ach­ten Sie bei der An­brin­gung auf eine waa­ge­rech­te Position.
  • Mei­den Sie eine Mon­ta­ge in un­mit­tel­ba­rer Nähe von Luft­schäch­ten oder Orten, an denen Zug­luft besteht.

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