Kontakt

Rauchmelder - Installation und Prüfung

Wohn- und Hauseigentümer sind verpflichtet, Rauch­melder anzubringen. Die genauen Vor­schriften sind von Bundes­land zu Bundes­land ver­schieden, deutsch­land­weit gilt jedoch, dass ein Rauch­melder alle zehn Jahre aus­getauscht werden muss. Zu Recht: Viele Statistiken belegen, wie wichtig Rauch­warn­melder und Rauch­melder sind. Als erfahrene Elektriker sorgen wir gern für die Installation und die Wartung Ihrer Rauch­melder, Rauch­warn­melder und Brand­melde­anlagen in Dinslaken.

Ein weißer Gira-Rauchmelder an der Decke, umgeben von aufsteigendem Rauch.

Rauchmelder oder Rauchwarnmelder?

Die Begriffe Rauchmelder und Rauch­warnmelder werden umgangs­sprachlich synonym verwendet. Es gibt jedoch einen deut­lichen Unter­schied in Ihrer Funktion:

Rauchmelder oder Rauchwarnmelder - was ist besser?

Da Brandrauch bereits nach wenigen Atemzügen zu Bewusstlosig­keit führen kann, bietet ein Funk­rauchmelder mit einer Brand­schutz­anlage oder ein umfassendes Rauch­melde­system deutlich mehr Sicher­heit gegen­über einem ein­fachen Rauch­warn­melder.

Wenn Sie mehr Sicherheit wünschen, aber keine Brand­schutz­anlage installieren wollen, dann bie­ten sich moderne Rauch­warn­mel­der an, die Alarm­signale auch auf ver­schiedene Smart­phones senden können. Auch lassen sich bestimmte Rauch­warn­melder in ein bestehendes Smart Home-System ein­binden. Damit können bei einem Brand vor­definierte Szenen aus­gelöst werden, wie zum Bei­spiel das Hoch­fahren der Roll­läden, um Flucht­möglich­keiten zu eröff­nen, während das Licht schnell hoch- und herunter­gedimmt wird, um einen Alarm anzu­zeigen.

Bitte geben Sie den zusätzlichen Text oder Kontext an, damit ich das Alt-Text entsprechend anpassen kann.

Wer ist für Anschaffung und Installation von Rauch­warn­meldern zuständig?

Für die Mon­ta­ge von Rauch­warn­mel­dern ist in der Regel der Ei­gen­tü­mer / Ver­mieter zu­stän­dig. Diese Re­ge­lung gilt in allen Bundes­ländern, außer Mecklen­burg-​Vorpommern, wo der Mie­ter zu­stän­dig ist.

Wartung und Überprüfung von Rauchmeldern

Bei einer War­tung han­delt es sich um eine vor­sorg­li­che Maß­nah­me, die einen mög­li­chen Aus­fall der Rauch­mel­der ver­hin­dern soll und somit die Funk­ti­ons­fä­hig­keit des Ge­rä­tes si­cher­stellt. Wie häu­fig eine Über­prü­fung durch­ge­führt wer­den muss, kön­nen Sie der Be­die­nungs­an­lei­tung des Rauch­mel­ders ent­neh­men - in der Regel ist von einer War­tung pro Jahr aus­zu­ge­hen. Ein ein­fa­ches Nach­se­hen, ob die Bat­te­rie leer ist und der Rauch­mel­der noch blinkt, reicht dafür nicht aus.

Es ist empfehl­ens­wert, diese lebens­wichtige Über­prüfung jähr­lich von einem Fach­betrieb durch­führen zu lassen. Ein Fach­mann weiß, auf welche Aspekte zu achten ist und hat darüber hinaus die Möglich­keit, einen Feuer- bzw. Rauch­alarm zu simu­lieren, um das Gerät korrekt und realitäts­nah zu testen.

Die Zuständigkeit für die Wartung von Rauch­warn­meldern ist in Deutsch­land unter­schiedlich und variiert je nach Bundes­land.

In diesen Bundesländern fällt die Zuständigkeit auf den Mieter, wenn es nicht anders im Miet­vertrag geregelt wurde:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein

In diesen Bundesländern fällt die Zuständig­keit auf den Vermieter, wenn es nicht anders im Miet­vertrag geregelt wurde:

  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern.
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Wann müssen Rauchwarnmelder ausgetauscht werden?

Nach zehn Jahren müssen Rauchwarnmelder bundes­weit ver­pflichtend ausgetauscht werden. Em­pfindliche elek­tronische Bau­teile innerhalb des Geräts unterliegen einem Alterungs­prozess, der nach zehn Jahren die Funk­tionalität be­ein­trächtigen kann.

In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder angebracht werden?

In welchen Räumen Rauch­warn­melder installiert werden müssen, ist je nach Bundes­land unter­schied­lich geregelt. Die For­mulie­run­gen unter­schei­den sich jedoch nur gering­fügig. Über­greifend lässt sich folgendes zusammen­fassen:

Jeweils ein Rauch­warn­melder für jedes Schlaf­zimmer und Kinder­zimmer sowie für alle Flure, die als Flucht- oder Rettungs­weg dienen oder zu Auf­enthalts­räumen führen. Teils werden Rauch­warn­melder für alle Auf­enthalts­räume gefordert.

Vier JUNG Rauchmelder in Weiß, Schwarz, Holzoptik hell und Holzoptik dunkel, jeweils mit Lüftungsschlitzen.

Tipps

Achten Sie beim Kauf von Rauch­meldern auf:

  • das VdS-Prüfzeichen
  • das CE-Zeichen (zuzüglich der Produkt­norm EN 14604)
  • das Qualitätszeichen "Q"
  • das Kriwan-Logo

Diese Produkt­zeichen garan­tieren Ihnen eine geprüfte Sicher­heit und die Lang­lebig­keit des Gerätes.

Die An­zahl der be­nö­tig­ten Rauch­melder hängt von der Wohn­fläche und der An­zahl der Räume ab. In­stal­liert wer­den Rauch­melder in der Regel in Schlaf-​ und Kinder­zimmern, Flu­ren und Treppen­häusern sowie Wohn- und Arbeits­zimmern. Im Bade­zimmer und in der Küche wer­den im Regel­fall keine Rauch­melder in­stal­liert, da viele Mo­del­le nicht zwi­schen Wasser­dampf und einem durch Feuer aus­ge­lös­ten Rauch unter­scheiden können.

Bei der Montage sollten Sie auf Folgendes achten:

  • der Rauchmelder sollte mittig an der Zimmer­decke montiert werden
  • wenn die Decken­beschaffen­heit eine ordnungs­gemäße Befes­tigung nicht zu­lässt, kann der Rauch­melder an der längeren Wand angebracht werden
  • bei Dachschrägen sollte ein Abstand von ca. 30 cm - 50 cm zur Dach­spitze eingehalten werden
  • ist der Raum größer als 60 m² muss ein weiterer Rauch­melder installiert werden.
  • Meiden Sie eine Montage in unmittelbarer Nähe von Luftschächten oder Orten, an denen Zugluft besteht.

HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems Elektro GmbH & Co. KG